k&n
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Re: k&n
Hätt ich sie lieber nicht weg geworfen ... mal schaun was so ne neue Matte kostet. Vielleicht bekomm ich den Prüfer dazu, mal wieder ein Auge zu zu drücken [-o< :-"
- sbrunthaler
- Beiträge: 3821
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Re: k&n
Hallo zusammen,
mal eine Frage zur aktuellen Rechtslage.
Bei mir im Fzg.-Schein ist ganz offiziell der offene K&N-Filter (57i) zusammen mit der Abgasanlage (custom) eingetragen. Es gibt keine Dämm-Matten-Auflage. Der Filter ist mit einem Original-K&N-Typenschild versehen.
Grundlage der ersten Eintragung 2007 war eine Kopie des guten alten Racimex-Gutachten, das allerdings damals schon nicht mehr offiziell gültig war. Nach Nachrüstung der Abgasanlage wurde das Gutachten wieder herangezogen, der Prüfer hat dort die technischen Daten nachgelesen. Dann hat er das ganze Paket abgenommen, und ich habe es bei der Zulassungsstelle eintragen lassen.
Jetzt gehen Gerüchte um, dass solche existierenden Eintragungen nicht mehr rechtens sein sollen, und dass sie bei Kontrollen jederzeit widerrufen und "gestrichen" weren können. Ich habe übrigens im März frischen TÜV bekommen, ohne Beanstandungen.
Soweit ich weiss, gibt es in unserem schönen Land die Begriffe "Rechtssicherheit" und "Bestandsschutz". Daher kommt es mir merkwürdig vor, dass solche von Amts wegen erfolgten und verbrieften Genehmigungen plötzlich und ohne Weiteres ungültig werden können sollen.
Vielleicht könnte uns jemand aufklären, wo man das nachlesen kann, bzw. wo man sich erkundigen kann, wie die Rechtslage wirklich ist? Auf den üblichen Forenklatsch ("die Sheriffs können sogar Deine Unterhose beschlagnahmen") lege ich nicht unbedingt Wert...
Danke und schönen Gruss aus Berlin,
Stefan B.
mal eine Frage zur aktuellen Rechtslage.
Bei mir im Fzg.-Schein ist ganz offiziell der offene K&N-Filter (57i) zusammen mit der Abgasanlage (custom) eingetragen. Es gibt keine Dämm-Matten-Auflage. Der Filter ist mit einem Original-K&N-Typenschild versehen.
Grundlage der ersten Eintragung 2007 war eine Kopie des guten alten Racimex-Gutachten, das allerdings damals schon nicht mehr offiziell gültig war. Nach Nachrüstung der Abgasanlage wurde das Gutachten wieder herangezogen, der Prüfer hat dort die technischen Daten nachgelesen. Dann hat er das ganze Paket abgenommen, und ich habe es bei der Zulassungsstelle eintragen lassen.
Jetzt gehen Gerüchte um, dass solche existierenden Eintragungen nicht mehr rechtens sein sollen, und dass sie bei Kontrollen jederzeit widerrufen und "gestrichen" weren können. Ich habe übrigens im März frischen TÜV bekommen, ohne Beanstandungen.
Soweit ich weiss, gibt es in unserem schönen Land die Begriffe "Rechtssicherheit" und "Bestandsschutz". Daher kommt es mir merkwürdig vor, dass solche von Amts wegen erfolgten und verbrieften Genehmigungen plötzlich und ohne Weiteres ungültig werden können sollen.
Vielleicht könnte uns jemand aufklären, wo man das nachlesen kann, bzw. wo man sich erkundigen kann, wie die Rechtslage wirklich ist? Auf den üblichen Forenklatsch ("die Sheriffs können sogar Deine Unterhose beschlagnahmen") lege ich nicht unbedingt Wert...
Danke und schönen Gruss aus Berlin,
Stefan B.
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- Beiträge: 78
- Registriert: 22 Jan 2009, 12:12
Re: k&n
Wenns so Eingetragen ist und der Gesetzeslage zum Zeitpunkt der Eintragung entsprochen hat,dann ist es so
und bleibt auch so.Schwieriger wird es bei Neueintragungen,da kann es durchaus Probleme geben.
Denk mal dabei auch an die Zulassung von Oldtimern-da könnte ja sonst jeder Prüfer oder Polizist Fahrzeuge aus
dem Verkehr ziehen weil sie den heutigen Zulassungsbestimmungen nicht entsprechen(Gurtpflicht etc.)
Mit besten Grüßen
Gerry
PS.: Mein GT hat zum Beispiel keine Nebelschlußleucht(war zum Zeitpunkt der Zulassung des Wagens noch keine
Pflicht und ist daher ausgetragen).War noch nie irgendwo ein Problem.
und bleibt auch so.Schwieriger wird es bei Neueintragungen,da kann es durchaus Probleme geben.
Denk mal dabei auch an die Zulassung von Oldtimern-da könnte ja sonst jeder Prüfer oder Polizist Fahrzeuge aus
dem Verkehr ziehen weil sie den heutigen Zulassungsbestimmungen nicht entsprechen(Gurtpflicht etc.)
Mit besten Grüßen
Gerry
PS.: Mein GT hat zum Beispiel keine Nebelschlußleucht(war zum Zeitpunkt der Zulassung des Wagens noch keine
Pflicht und ist daher ausgetragen).War noch nie irgendwo ein Problem.
Re: k&n
Auszüge:
Abschnitt 4, Punkt 5 des Teilegutachtens:
Der gegenständliche Luftfilter-Kit darf nur in Verbindung mit der beigestellten Dämm-Matte verwendet werden. (Nur notwendig bei Fahrzeugen, wo keine Dämm-Matte vorhanden ist).
Abschnitt 7, Absatz 3:
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeug oder wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Der Hersteller sagt hier von sich aus schon, dass das Teilegutachten seine Gültigkeit verliert, wenn weitere Änderungen vorgenommen wurden oder werden.
Das Teilegutachten wurde rückwirkend aberkannt, dh. es war nie rechtskräftig, da nutzt auch kein Bestandsschutz. Gut ist, dass das nicht jeder weiß.
Gruß, Otti
Abschnitt 4, Punkt 5 des Teilegutachtens:
Der gegenständliche Luftfilter-Kit darf nur in Verbindung mit der beigestellten Dämm-Matte verwendet werden. (Nur notwendig bei Fahrzeugen, wo keine Dämm-Matte vorhanden ist).
Abschnitt 7, Absatz 3:
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeug oder wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Der Hersteller sagt hier von sich aus schon, dass das Teilegutachten seine Gültigkeit verliert, wenn weitere Änderungen vorgenommen wurden oder werden.
Das Teilegutachten wurde rückwirkend aberkannt, dh. es war nie rechtskräftig, da nutzt auch kein Bestandsschutz. Gut ist, dass das nicht jeder weiß.
Gruß, Otti
Re: k&n
Beim Elbetreffen habe ich einen erzählen hören, dass es aber erlaubt ist/eine Grauzone ist, einen offenen Luftfilter in eine geschlossene Box zu bauen. Einige habe ganze Boxen im Motoraum gebaut mit verschiedene Zuleitungen. Das wäre beim GT doch auch nicht verkehrt.
Gruß Flitzi
Gruß Flitzi
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Re: k&n
Nochmals, das Kundenanschreiben von Racimex vom 21.12. 2005:
Sehr geehrter Kunde!
Der TÜV hat uns mitgeteilt, dass alle Teilegutachten bezüglich der Einhaltung der Abgasgrenzwerte mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Abgaszyklus (Prüfung nach 70/220/EWG) zu überprüfen sind. Falls dies nicht möglich ist, müssen diese Teilegutachten zurückgezogen werden.
Alle Inhaber von Teilegutachten mit dem Änderungsumfang "Luftfilter" müssen bis 31.12.2005 den Nachweis des Abgaszyklus gemäß RL 70/220/EWG erbringen, ansonsten werden die Teilegutachten für ungültig erklärt und zurückgezogen.
Dies betrifft, wie gesagt, alle Inhaber von Teilegutachten ohne Nachweis des Abgaszyklus gemäß RL 70/220/EWG.
Hiervon sind leider auch ältere TÜV Teilegutachten von uns betroffen:
Alfa Romeo 156
Fiat alle
MG alle
Peugeot alle
Subaru alle
BMW alle
Honda alle
MINI alle
Renault alle
Suzuki alle
Chrysler/Jeep alle
Lancia alle
Mitsubishi alle
Rover alle
Toyota alle
Citroen alle
Mercedes alle
Nissan alle
Smart alle
Volvo alle
Da wir erst vor einigen Tagen über die Problematik informiert worden sind, ist es uns leider nicht mehr möglich, diesen Nachweis bis zum 31.12.05 zu erbringen.
Daher werden für die oben aufgelisteten Fahrzeuge die Teilegutachten zum 31.12.05 ihre Gültigkeit verlieren.
Neuere Teilegutachten der Marken Audi, Ford, Opel, Seat, Skoda und VW bleiben vorerst bestehen.
Bei allen Fahrzeugen, in denen die Luftfilter bereits eingetragen sind, bleiben die Eintragungen erhalten und auch gültig. Eine Austragung erfolgt nicht.
Sehr geehrter Kunde!
Der TÜV hat uns mitgeteilt, dass alle Teilegutachten bezüglich der Einhaltung der Abgasgrenzwerte mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Abgaszyklus (Prüfung nach 70/220/EWG) zu überprüfen sind. Falls dies nicht möglich ist, müssen diese Teilegutachten zurückgezogen werden.
Alle Inhaber von Teilegutachten mit dem Änderungsumfang "Luftfilter" müssen bis 31.12.2005 den Nachweis des Abgaszyklus gemäß RL 70/220/EWG erbringen, ansonsten werden die Teilegutachten für ungültig erklärt und zurückgezogen.
Dies betrifft, wie gesagt, alle Inhaber von Teilegutachten ohne Nachweis des Abgaszyklus gemäß RL 70/220/EWG.
Hiervon sind leider auch ältere TÜV Teilegutachten von uns betroffen:
Alfa Romeo 156
Fiat alle
MG alle
Peugeot alle
Subaru alle
BMW alle
Honda alle
MINI alle
Renault alle
Suzuki alle
Chrysler/Jeep alle
Lancia alle
Mitsubishi alle
Rover alle
Toyota alle
Citroen alle
Mercedes alle
Nissan alle
Smart alle
Volvo alle
Da wir erst vor einigen Tagen über die Problematik informiert worden sind, ist es uns leider nicht mehr möglich, diesen Nachweis bis zum 31.12.05 zu erbringen.
Daher werden für die oben aufgelisteten Fahrzeuge die Teilegutachten zum 31.12.05 ihre Gültigkeit verlieren.
Neuere Teilegutachten der Marken Audi, Ford, Opel, Seat, Skoda und VW bleiben vorerst bestehen.
Bei allen Fahrzeugen, in denen die Luftfilter bereits eingetragen sind, bleiben die Eintragungen erhalten und auch gültig. Eine Austragung erfolgt nicht.
Re: k&n
Zwei Sachen kommen leider noch dazu.
Jeder, der einen offenen Luftfilter (ob nun K&N oder ähnlich) benutzt, weiß dass das Stand- und Fahrgeräusch nun lauter ist. Nach dem Teilegutachten werden die Stand- und Fahrgeräusche aber nicht geändert. Darum auch dieser Umstand, dass eine Dämmmatte verbaut sein muss, wie auch eine Kombination mit einen Sportauspuff nicht erlaubt ist.
Zu der Kombination offener Luftfilter und Sportauspuff kommt dann auch noch, dass die Leistung um über 5% steigt, was einen Nachweis für Leistung, Abgasverhalten und Schallmessung mit anschließender Vollabnahme nötig macht.
Wo kein Kläger, da kein Richter!
Im Streitfall wird man aber kein Recht bekommen, da der Grundvertrag für ungültig erklärt wurde. Daher sind auch alle Folgeverträge ungültig .
Einzig die Fahrzeuge mit Winter-Tuning dürften einen Sportauspuff mit offenen Luftfilter fahren, wenn es so in den Winter-Gutachten aufgelistet und abgenommen ist. Wobei auch hier sich die ursprünglichen Fahrzeugwerte nicht verschlechtern dürfen .
Im Winter-GT-Fahrzeugschein dürften daher auch nur die 77 und 88 stehen, aber ohne Auflagen .
mitsublue kannst Du da mal nachschauen?
Gruß, Otti
Jeder, der einen offenen Luftfilter (ob nun K&N oder ähnlich) benutzt, weiß dass das Stand- und Fahrgeräusch nun lauter ist. Nach dem Teilegutachten werden die Stand- und Fahrgeräusche aber nicht geändert. Darum auch dieser Umstand, dass eine Dämmmatte verbaut sein muss, wie auch eine Kombination mit einen Sportauspuff nicht erlaubt ist.
Zu der Kombination offener Luftfilter und Sportauspuff kommt dann auch noch, dass die Leistung um über 5% steigt, was einen Nachweis für Leistung, Abgasverhalten und Schallmessung mit anschließender Vollabnahme nötig macht.
Wo kein Kläger, da kein Richter!
Im Streitfall wird man aber kein Recht bekommen, da der Grundvertrag für ungültig erklärt wurde. Daher sind auch alle Folgeverträge ungültig .
Einzig die Fahrzeuge mit Winter-Tuning dürften einen Sportauspuff mit offenen Luftfilter fahren, wenn es so in den Winter-Gutachten aufgelistet und abgenommen ist. Wobei auch hier sich die ursprünglichen Fahrzeugwerte nicht verschlechtern dürfen .
Im Winter-GT-Fahrzeugschein dürften daher auch nur die 77 und 88 stehen, aber ohne Auflagen .
mitsublue kannst Du da mal nachschauen?
Gruß, Otti
- sbrunthaler
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Re: k&n
Die Aussage "einmal eingetragen bleibt gültig" reicht uns doch eigentlich.
-
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Winter-Tuning
Lt. meinen Papieren:
Standgeräusch 88dB
Fahrgeräusch 77dB
Ansonsten keine Auflagen bzgl. Geräusch.
Die Werte werden übrigens eingehalten (bzw. sogar unterschritten), ich habe es mal vor einiger Zeit anl. der TÜV-Abnahme messen lassen.
Es könnte sein, dass jüngere Winter-GT andere Werte haben. Winter musste nämlich später nochmals wg. irgendwelcher geänderter EU-Vorgaben ein neues Gutachten für sein Tuning erstellen lassen, dabei ging es auch um Geräuschwerte.
Standgeräusch 88dB
Fahrgeräusch 77dB
Ansonsten keine Auflagen bzgl. Geräusch.
Die Werte werden übrigens eingehalten (bzw. sogar unterschritten), ich habe es mal vor einiger Zeit anl. der TÜV-Abnahme messen lassen.
Es könnte sein, dass jüngere Winter-GT andere Werte haben. Winter musste nämlich später nochmals wg. irgendwelcher geänderter EU-Vorgaben ein neues Gutachten für sein Tuning erstellen lassen, dabei ging es auch um Geräuschwerte.
Re: k&n
Kann ich auch bestätigen. Wenn die Auspuffanlage und der Luftfilter aufeinander abgestimmt sind, erreicht man auch die Werte, auch ohne Dämmmatte. Den Nachweis dafür muss man nur erbringen, dann wird es auch so legal eingetragen.Die Werte werden übrigens eingehalten (bzw. sogar unterschritten), ich habe es mal vor einiger Zeit anl. der TÜV-Abnahme messen lassen.
Gruß, Otti
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- Registriert: 28 Jul 2011, 23:23
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Re: k&n
hallo leutz.
ich war beim tüv und der prüfer meinte ich brauch ein gutachten vom 57i kit und die kennzeichnung bzw den aufkleber am filter.
leider habe ich beides nicht.
kann mir jemand helfen?
eine kopie an meine email wäre super.
und vorallem mein problem, wo bekomme ich den aufkleber her oder vielmehr wie sieht der aus?
ich brauche dringend hilfe weil mir die zeit weg rennt.
danke in voraus an alle.
mfg piet
ich war beim tüv und der prüfer meinte ich brauch ein gutachten vom 57i kit und die kennzeichnung bzw den aufkleber am filter.
leider habe ich beides nicht.
kann mir jemand helfen?
eine kopie an meine email wäre super.
und vorallem mein problem, wo bekomme ich den aufkleber her oder vielmehr wie sieht der aus?
ich brauche dringend hilfe weil mir die zeit weg rennt.
danke in voraus an alle.
mfg piet
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Re: k&n
Danke euch,dir mir geholfen haben.
Nach einkleben der dämm matte und Otti sein Gutachten plus eine Kopie seiner Eintragungen ist jetzt alles ok und super.
Nach einkleben der dämm matte und Otti sein Gutachten plus eine Kopie seiner Eintragungen ist jetzt alles ok und super.