Auto ,,SICHERGESTELLT``

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gonzo
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Auto ,,SICHERGESTELLT``

Beitrag von gonzo »

Hallo, bin neu hier im Forum und habe gleich zu Beginn eine Story aus der
WILDEN WEITEN WELT. Tatort: München, Weltstadt mit Herz.

Hier der Directors Cut: Als ich am letzten Freitag um ca.19.Uhr mit meinem
Dodge Stealth auf dem Weg in den Biergarten bin, werde ich von einer
Polizeistreife gestoppt. Der ,,PWM``outet sich schnell als nicht gerade echter Fan amerikanischer Sportwagen ,durch seltsame Bemerkungen,
wie, ich zitiere sinngemäß: Bei den Radausschnitten müßte man ja 30
Zoll Räder verbauen, bis das gut aussieht,oder: Innen Alles Plastik-ein Ami halt!
Dann mein erster Fehler:Habe meine Papiere nicht dabei(war noch nie ein Problem) Er wird deutlicher, bezweifelt, daß der Auspuff Original ist. Zu laut! Das Fahrwerk kommt ihm auch verdächtig vor. Dann Motorhaube auf.
Offener Luftfilter. Abdeckung aus Schaumstoff fehlt!
Der Mann weiß anscheinend Bescheid. Zum Schluß noch eine Hörprobe.

Wir fahren im Gänsemarsch zu mir nachhause. Ich gebe ihm meinen KFZ-Schein. Mein 2. Fehler: Ich habe die Änderungen nicht eintragen lassen.
(Es hat noch nie jemand danach gefragt)
Der 3. Fehler: Ich finde nicht gleich die ABEs u. anderen Unterlagen...

FOLGE: Auto wird abtransportiert-sichergestellt.
PWM(o-Ton): Einen schönen Abend wünsche ich noch!

Zur Erklärung: Ich fahre seit 3 Jahren(od.fuhr..) einen Dodge Stealth RTT
`96(letzte Gen.) Davor fuhr ihn mein Bruder, der ihn `96 fast neu von
einem Importeur gekauft hat.
Als ich ihn vor 3 Jahren übernahm, änderte ich folgende Dinge:
Tiefer(H+R) Distanzsch. K+N 57i Perf.Kit, Stillendownpipe m.Sp.Kat.
Alles bei WS-Cars zum Sonderapothekentarif erstanden und hier i.Mü.
bei Reifen-Wagner ordn.gemäß verbaut u. vermessen.

In diesem Zustand bin ich ZWEI MAL ohne Beanstandung durch den TÜV+ASU gekommen.(das letzte Mal Mai 05-ohne Mängel!) Alles sonst original und in erstkl. Zustand. Ein Spurstangenkopfgelenk u. Lichtmaschine erst vor kurzem erneuert.
Wo könnte ich die ABE f. den K+N Filter herbekommen? Meiner ist verschwunden(und Herr Raab ist auch verschwunden..)
Mit der Downpipe könnte ich natürlich in Erklärungsnotstand geraten,
obwohl der Stealth noch nie ganz leise war. Außerdem: Einen Krümmer braucht das Auto doch (aber eigentl. kein so grauenvolles 90Grad Rohr wie d. Original!)
Hat jemand eine Idee, wie man aus diesem Film wieder herraus kommt.

Oder endet das, was als Krimi begann noch als HORRRORRR

Ich schwöre, das war mein längster Beitrag forever-in Zukunft nur noch 4 Zeiler!
GONZO :cry:
Tiberius
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Beitrag von Tiberius »

Wieso darf der dein Auto sicherstellen? Er darf es höchstens stilllegen, egal was daran nicht ordnungsgemäss ist. Und da ihr schon bei dir zuhause wart gibt es erst recht keinen Grund für einen Abtransport, den du wahrscheinlich auch noch bezahlen darfst...
Am besten gleich zum Anwalt und denen mal ordentlich einheizen!

Die Downpipe kann solange nicht bemängelt werden so lange du die Vorkats nicht dabei rausgeschmissen hast. Weiss jetzt grad nicht wie's bei der Stillen ist. Mal abgesehen davon merkt das normalerweise keiner.
Für den Luftfilter gibts ne ABE, allerdings musst du die Haubendämmung dann drin lassen. Lässt sich aber schnell besorgen sowas.
Der Kat muss eingetragen werden, was mit bestandener AU allerdings kein Problem sein sollte.
3000 GT

Beitrag von 3000 GT »

Mail wäre gut, dann hast du zumindest das K&N - Gutachten :wink:

Grüße Thomas, der aber nicht weiß, ob es für den Stealth anerkannt wird!
Snakeeyes

Beitrag von Snakeeyes »

Hi,


ABE wird annerkannt für Stealth, da gleicher Motor usw...einfach Downpipe ist orginal, die sind in der Beweislage!

DEr Nette Her Polizist hatte einfach was gegen dich (Nasenfacktor) denke ich!!!



GTruß
Mika
MaGu
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Beitrag von MaGu »

Das mit der Sicherstellung ist ein Mittel, dass die Polizei gerne anwendet und das in diesem Fall wohl auch Erfolg verspricht: Ein Gutachten wird beweisen, dass eintragungspflichtige Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen wurden.

Gegen die Sicherstellung kann man zwar zivilrechtlich vorgehen, aber das dauert mehrere Wochen, vielleicht sogar Monate und Kosten dürfte es auch verursachen. Die Sicherstellung ist übrigens kein Verstoß gegen Art. 14 GG, dieser zieht nur, wenn man nicht gegen andere Gesetze (hier StVZO) verstoßen hat.

Bei Motorrädern wird das Verfahren auch gern und erfolgreich betrieben. Es gibt zwar immer wieder einige tolle Typen, die angeblich anschließend von der Polizei wegen 2 Kratzern ein neues Motorrad bekamen, aber :roll: dazu kann man sich jeden weiteren Kommentar ersparen.

Im ShadowClubGermany (geschlossene Gesellschaft) habe ich dazu mal folgendes verfasst:
Da geistern immer wieder solche Sachen durch die Gegend.

Zitat:
GG Art 14
(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2)...
(3)...


Inhalt und Schranken werden durch Gesetze bestimmt und die ermöglichen im Polizei- und Ordnungsrecht erstmal die Sicherstellung (das ist keine Beschlagnahme, die kann nur richterlich angeordnet werden). Ob der Eingriff in Art. 14 GG gerechtfertigt ist, muss ggf. ein Gericht feststellen, zu den Fristen bis zur Verhandlung hatten wir schon mal eine Diskussion, mit Glück dauert es nur wenige Monate.
Zitat:
b) Sicherstellung; §210: Sicherstellung ist behördliche Obhutsübernahme einer Sache. Wobei allerdings kein milderes Mittel
eingreifen darf. Aus der Sicherstellung folgt eine öff-Rechtliche Verwahrung iSd. §688 BGB als vorgelagerte Rechtsgedanken. Die Behörde hat Ansprüche nur aus BGB. Aufgrund der Traditionsrspr. hat der Bürger einen Anspruch ( subj. Recht ) aus §40 II1 VwGO geltend zu machen. Und daneben noch einen Abwehranspruch aus Art. 13, 14 GG ( hier gilt §40 I VwGO ). Nach §17 II GVG entscheidet das jeweils angerufene Gericht über die Rechtswegspaltung. ( Außerdem bleiben pFV und Amtshaftung bestehen ! )
Quelle: PoR, http://www.deutsches-recht.de

Klar, man kann auch Recht bekommen oder "die einen sagen so und die anderen sagen so".

Wenn das Fahrzeug in Verbindung mit einer Straftat sichergestellt wird, braucht man sich eh keine Gedanken mehr zu machen und der Führerschein ist auch futsch.
Gerade, wenn sich die Vorwürfe bestätigen, bringt man sich durch die Klage gegen die Sicherstellung wohl erstmal in eine ungünstige Situation.

Die Hauptuntersuchung (kann auch jemand anderes als der TÜV machen) ohne Mängel sagt im Ernstfall nichts aus, außer das zu einem bestimmten Zeitpunkt am Fahrzeug nichts festgestellt wurde. Die Änderungen können z.B. nach der HU vorgenommen sein worden oder es hat einen Rückbau gegeben. Oder der Prüfer hat es einfach nicht erkannt, eine Tieferlegung bei unseren Fahrzeugen ist im Rahmen der HU praktisch nicht feststellbar).

Sorry Gonzo, ich glaube, es wird ziemlich teuer :( .

Gruß
Manfred
3000gt
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Beitrag von 3000gt »

ohhhweee münchen lässt grüßen tja in unser gegend kommt das sehr gerne und oft vor!!!!!
Ich glaub da schauts schlecht für dich aus und vorallem teuer!!!


An kumpel habens auch as auto in münchen stillgelegt und abtransportiert!!! was kam raus haben die kiste richtig durchsucht dies und das und jenes gfunden!!!Musste strafe + Bearbeitungsgebühren zahlen dann abtransport und an Tüv... dann muste er es reparieren lassen alles zum tüv und dann wieder anmelden...... kostete ihm der ganze spaß 4000€ da kommt freude auf!!!



Und was war des problem er hat öl verloren des hat der polizist gsehn und hat gmeint da könnt ein Motorradfahrer ausrutschen!!!



Wünsch dir viel glück und wenniger pech als meinem Kumpel!!!


Gruß Christian
Tiberius
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Beitrag von Tiberius »

Ich denk mal das Argument des Polizisten werden die fehlenden Papiere sein. So nach dem Motto wenn für die Teile schon keine Papiere da sind, was hat er dann sonst noch gemacht...
Ich würd die sache trotzdem vom Anwalt überprüfen lassen, vor allem da die Vorwürfe ja haltlos sind wenn du wirklich nur das gemacht hast was du geschrieben hast.
MaGu
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Beitrag von MaGu »

@Tiberius
Wieso haltlos? Das sind alles Sachen, die die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen lassen.
Für die Tieferlegung braucht es eine Eintragung, da gibt es keine ABE, höchstens ein Teilegutachten. Hinsichtlich LuFi und Downpipe kann man auch Leistungssteigerung vermuten, also Teilegutachten, Leistungsmessung usw. .

Gruß
Manfred
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JJ
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Beitrag von JJ »

Alsoooo... zuerst mal: was steht auf der Sicherstellungsbescheinigung für ein Grund?


Der gute Mann hat ja eine Hörprobe gemacht... Wenn er das Fahrzeug sichergestellt hat, weil er vermutet, dass die Auspuffanlage leergeräumt ist, ist die Sicherstellung legitim. Denn dann liegt der Verdacht eines Vergehens nach dem Kraftfahrsteuergesetz2002 i.V.m. der Abgabenordnung vor. Wenn das Fahrzeug durch Veränderungen an den Kat´s bzw. Vorkats die Steuerklasse nicht mehr hält, liegt ein Vergehen der Steuerhinterziehung (oder Steuerverkürzung wie man es auch nennt) vor. Demnach wurde dein Auto zur Beweissicherung und zur Fertigung eines Abgasgutachtens/Geräuschgutachtens sichergestellt (Kostenpunkt ungefähr schon mal allein 800 bis 900 Euro). Die Abschleppung kommt dich nochmal auf ungefähr 200 Euro, da das Auto vermutlich komplett angehoben werden musste.


Zum Thema Tieferlegung und K&N Lufi. Diese Teile haben keine ABE sondern ein Teilegutachten. Das Ding sollte man sich genau durchlesen. Bei einem Teilegutachten erlischt IMMER (!!!) die Betriebserlaubnis (zumindest habe ich noch nie eines gesehen, bei dem das nicht so ist). Der entscheidende Passus steht meistens in der ersten Bemerkung des Teilegutachtes: "Zur Wiedererlangung (!!!!!!!) der Betriebserlaubnis bedarf es der Begutachtung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen bla bla bla bla".
Im Falle eines Teilegutachtens ist es völlig unerheblich, ob die angebauten Teile eintragungsfähig sind oder nicht. Wenn du damit ohen Eintragung in den Fahrzeugbriefen bzw. ohne Änderungsabnahme des TÜV´s (bestätigt den ordnungsgemäßen Anbau der Teile und dient der Berichtigung der Fahrzeugpapiere) durch die Gegend fährst IST DIE BETRIEBSERLAUBNIS ERLOSCHEN. Ohne wenn und aber. Fahrten zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis sind erlaubt. Wenn du Freitag Abend um 20 Uhr angetroffen wirst, hast du natürlich Pech gehabt. Da hat kein TÜV offen.

Bei einem K&N Lufi kommt es laut Teilegutachten zu keiner Leistungssteigerung. Kann jeder nachschauen. Wie das mit zusätzlich Cold Air Abschirmung, die selbst gebaut wurde, ausschaut, ist schon wieder eine andere Frage und würde noch eine Seite Erklärung erfordern.


Zum Thema Vorkats entfernen: Da dürfte Mika Recht haben. Die Vorkats sind nicht umsonst drin. Bei Entfernung dürfte sich das Abgasverhalten verschlechtern, was ein erlöschen der Betriebserlaubnis mit sich zieht (§ 19/II Nr.3 StVZO). Desweiteren bei zu erwartender Leistungssteigerung siehe unten (Stillen Downpipe). Außerdem könnte es sein, dass die Schadstoffklasse (E2 oder Euro2) nicht eingehalten werden kann. (siehe oben: Steuerhinterziehung, da du eigentlich mehr Kraftfahrzeugsteuer zahlen müsstest)


Generell ist es aber so, dass auch tatsächlich eine Veränderung erzielbar sein muss. Hat die Veränderung keine Auswirkung bezüglich § 19/II Nr. 1 bis 3 StVZO ist die Veränderung auch nicht illegal. Das gilt aber nur, wenn die Auswirkungen nach § 19/II Nr.1 bis 3 StVZO nicht durch etwas anderes verhindert werden. Beispiel: Ein Mofa hat einen anderen Vergaser drauf und der Luftfilterkasten hat ein Loch. Das Ding dürfte bei einwandfreien technischen Zustand um die 35 bis 40 km/h laufen. Ist jetzt aber der Auspuff so kaputt, dass kein Gegendruck entsteht und das Rad schleift am Auspuff etc. und kriegt das Mofa deshalb doch nur die erlaubten 25 km/h zusammen, wären die Veränderungen (vorher genannt) geeignet, eine Leistungssteigerunge hervorzurufen. Deswegen bist du trotzdem dran.


Zum Thema Stillen Downpipe: Da die Original-Downpipe des GT leistungshemmend ist, erhöht die Stillen-Downpipe die Leistung des GT. Bei einer Leistungssteigerung greift immer §19/II Nr.2 StVZO die Gefährdungserwartung durch Veränderungen am Kfz und somit das Erlöschen der Betriebserlaubnis. Auszugehen ist imme vom Originalzustand beziehungsweise vom Zustand vor der Veränderung. Ist zum Beispiel schon eine Leistungssteigerung eingetragen/abgenommen, kann eine weitere Leistungssteigerung die Betriebserlaubnis logischerweise wieder erlöschen lassen. Wird statt beispielsweise einer Ladedruckerhöhung die vorher verbaut wird, eine Hubraumvergrößerung gemacht, und gleichzeitig die Ladedruckerhöhung zurückgenommen, erlischt die Betriebserlaubnis, auch wenn die Leistungsausbeute durch die Hubraumerhöhung geringer sein sollte als durch die Ladedruckerhöhung. Entscheidend ist in dem Fall immer, ob es vom TÜV abgenommen wurde bzw. ob Papier bestehen oder nicht. Wie Magu schon richtig schreibt, muss es für Downpipes im Normalfall ein Teilegutachten geben. Da die Stillen Downpipe aus den USA ist, gibts für die garnichts. Ergo erlischt die Betriebserlaubnis.


Fehlende Papiere sind natürlich ein Anhalt für den Polizisten, dass etwas nicht stimmt. Nur aufgrund dessen, darf aber kein Fahrzeug sichergestellt werden. Deshalb gibt es sogenannte Kontrollaufforderungen. Bei deinem Stealth wurde aber schon Veränderungen festgestellt, die die Betriebserlaubnis erlöschen lassen deshalb: siehe nächsten Absatz.


Weiterhin dürfte es legitim sein, das Fahrzeug zur technischen Überprüfung sicherzustellen. Da der Polizist an deinem Fahrzeug diverse Veränderungen gefunden hat, geht er davon aus, dass noch mehr nicht ordnungsgemäß ist. Deshalb wird das Fahrzeug zur Überprüfung (entweder zur Ordnungswidrigkeitenverfolgung oder Gefahrenabwehr (siehe oben, da Betriebserlaubnis wegen zu erwartender Gefährdung erloschen)) sichergestellt.



Das soll jetzt nicht belehrend klingen, aber: Es hat seinen Grund warum ich immer nach einer "legalen" Lösung beim Tuning suche. Genauso hält es auch Albrecht. An dem Beispiel aus München, kann man mal gut sehen, warum verbotenes Tuning sehr sehr teuer werden kann. Mal ganz davon abgesehen, dass die Betriebserlaubnis bei dem Stealth erloschen ist, die Zulassung somit auch und die ganzen Teile zurückgebaut bzw. abgenommen werden müssen, damit überhaupt wieder ein Zulassen möglich ist.


Was viele bei ihren Umbauten ebenfalls nicht berücksichtigen: (Magu sag ruhig, wenn was nicht stimmt, ich bin ja kein Versicherungskaufmann) Die Zulassung des Fahrzeugs ist erloschen. Ein Erlöschen der Betriebserlaubnis durch Veränderungen am Fahrzeug dürfte eine Obliegenheitspflichtverletzung nach den AKB sein. D.h. baust du einen Unfall, zahlst du die Kosten des Geschädigten. Schadensersatzforderungen und insbesondere Krankenhaus und Behandlungskosten von Seiten des Geschädigten können einen schnell in den Ruin treiben. Unfälle mit Gefahrguttransporten etc. sind auch nicht billig (Feuerwehr ...). Es sollte mal jeder auf seine Haftpflichtversicherungsschein schauen, bis zu welcher Summe die Haftpflichtversicherung abdeckt. Da sollte einem Angst und Bange werden. Bei Verstößen gegen Gesetze (StVZO, Abgabenordnung etc.) zahlt im Normalfall auch keine private Haftpflicht. Das ist dann immer eine Nachweissache. Wird dir Vorsatz nachgewiesen (was sich bei Veränderungen am Fahrzeug fast automatisch ergibt, aber gegen die StVZO kann man auch fahrlässig, also als Käufer eines getunten Fahrzeugs, verstoßen) ergibt sich automatisch ein Verstoß gegen bestehende Gesetze. Bei StVZO wie gesagt, sowieso (fast) immer. Fast, da es auch Vorschriften gibt, wo man nicht mal Fahrlässigkeit annehmen kann.

Versicherungstechnisch gibt es denke ich noch eine sogenannte "Härtefallregelung". Dazu kann uns Magu sicher was sagen. Das bedeutet so ungefähr: Bei gewissen Voraussetzungen haftet man "nur" bis 5000 Euro beim Geschädigten. Seinen Schaden zahlt man aber dennoch selbst.

Denkt dran, wenn man scheinbar nicht schuld ist, kann es immer passieren, dass man aufgrund einer Leistungssteigerung eine Mitschuld bekommt (Stichwort zu schwache Bremsen).



Thema TÜV: Der TÜV hat bei der Hauptuntersuchung nicht primär zu untersuchen, ob an dem Fahrzeug alle Tuningteile den Vorschriften entsprechen. Darauf wird zwar nebenher ein wenig geschaut, aber im Prinzip ist die Hauptuntersuchung bei jedem Auto gleich. Bremsen, Lampen, usw. usw. usw. Alles andere würde den zeitlichen Rahmen ja komplett sprengen. Deshalb... dass man durch den TÜV kommt hat gar nichts zu sagen. Und wie schon angesprochen, können die Änderungen am Fahrzeug ja nachträglich erfolgt sein. Etwas anderes ist es, wenn du zum TÜV oder zur Werkstatt gehst und sagst: "An dem Fahrzeug sind diverse Änderungen vorgenommen, schaut sie doch bitte mal nach, ob das alles den Vorschriften entspricht". Dann kannst du eindeutig nachweisen, dass du mangels Sachkenntnis jemand anders beauftragt hast. Dürfte dann allerdings über den Weg "Zivilrecht" laufen, da du als Fahrzeughalter die Kosten erstmal tragen musst. Das geht jetzt aber zu weit, denke ich.



Übrigens müssen nahezu alle polizeilichen Handlungen verhältnismäßigkeit sein. In deinem Fall, sehe ich diese aber durchaus gegeben. Zumal bei einem Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung eine Abschleppung sowieso zur Beweissicherung erfolgt. Findet man diesbezüglich nichts bei dir, zahlst du logischerweise auch nicht für Gutachten und Abschleppung. Zum Beispiel werden zu entstempelnde Fahrzeuge in München zur Gefahrenabwehr abgeschleppt, auch wenn sie vor der Haustür stehen. Man möchte verhindern, dass der Halter ohne Versicherungsschutz einen Unfall fabriziert und den zivilrechtlichen Forderungen des Geschädigten nicht gerecht werden kann. Wenn man es so auslegt, dient es sogar dem Schutze des Betroffenen Fahrzeughalters.



... Recht und Gesetz lässt sich dehnen und biegen. Auch wenns nicht so erscheint.
3000 GT

Beitrag von 3000 GT »

In diesem Zusammenhang noch ein ähnlicher "MÜNCHEN"-Thread:

http://www.carpassion.com/de/forum/view ... hp?t=20754

Grüße Thomas
Tiberius
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Beitrag von Tiberius »

Also bei einem nicht eingetragenes Teil für das aber ein Teilegutachten vorhanden ist ist nur die Vorladung zur Wiedervorlage mit korrekter Eintragung notwendig. Da hat man dann 4 Wochen Zeit um die Eintragung machen zu lassen. Kenn ich von meinem Bruder.
Es ist richtig dass die Betriebserlaubnis erlischt wenn man solche Teile verbaut hat, das Erlöschen ist aber höchstens ein Grund für die Stillegung des Fahrzeugs. Den Abtransport muss den Polizist mit ausreichenden Verdachtsmomenten auf weitere Verstösse begründen. Ich denke zwar auch dass das hier gegeben ist, aber eher wegen der fehlenden Papiere als wegen dem "Hörtest". Nicht ohne Grund nehmen die Polizisten bei den vorbereiteten Kontrollen ein Lautstärkemessgerät mit.
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JJ
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Beitrag von JJ »

Naja Bildzeitung eben... Das kannst du voll vergessen, dass das so stimmt, wie es in der Bildzeitung steht. Das (bezüglich den Kosten) würde keiner Gerichtsverhandlung standhalten, wenn bei dem Lambo nichts gefunden wird.

Man kann nicht einfach ein Auto abschleppen, ohne einen Grund zu haben. Auf Verdacht funktioniert das nicht.


Gruß,
JJ
gonzo
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Auto ,,SICHERGESTELLT``

Beitrag von gonzo »

1000 Dank an Alle, die sich mit diesem finsteren Thema(im SOMMER!) befasst haben.
Ich sehe die Sache jetzt schon klarer.
Danke Thomas, dafür, daß ich mich in Deinem Fundus erfolgreich(!)
bedienen konnte. Bin zwar Mac user, aber wir haben`s auch so ausgepackt.
Die Visite war heute wohl schon da, bei meinem Dodge-Näheres erfahre ich
morgen Vormittag. Ich werde sofort berichten.
Weil jemand danach gefragt hat: Der offizielle Grund für die Abschleppmaßnahme auf der Bescheinigung d. Polizei:
9a Sicherstellung/Beschlagnahme zur Beweissicherung §§ 94, 98 StPO
10 Präzisierung d. Abschleppgrundes: TÜV-Gutachten
Bis dann STEFAN
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