Xenon und §§

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nikos3000gt
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Xenon und §§

Beitrag von nikos3000gt »

Roman:Ist es möglich die Lichtanlage auf Xenon umzurüsten?

Ja ich habe so ein kit hier für mein VR4.Plug and Play.
Bixenon mit H4 und 6000K(blaues licht) O:)

Ich bauen nexte woche mein Bixenon 8000K auf mein GT.wenn mich anhalten und ärger kriegen sag ich euch bescheid
Tiberius
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Beitrag von Tiberius »

Mit Xenon meint er vermutlich richtige Xenon Brenner und keine H4 Birnen mit Xenon drin die nur so aussehen. Diese Birnen produzieren zwar eine Lichtfarbe die dem Xenonlicht ähnlich ist, die Lichtstärke ist aber nicht vergleichbar.
Ausserdem muss man vorsichtig sein was die Leistung angeht. Viele von diesen Birnen haben bis zu 100W, das ist nicht nur illegal, die werden auch so heiß dass man sich die Scheinwerfer kaputt macht. Ist nem Kumpel von mir passiert.

Eine richtige Xenon Anlage für den 3000GT gibt es meiner Meinung nach nicht bzw. kann nicht legal eingebaut werden und zwar aus folgenden Gründen:

1. Vorraussetzung für Xenon Beleuchtung sind eine automatische Niveauregulierung, Scheinwerferwaschanlage und Dauerzuschaltung des Standlichtes bei Abblendlicht.
Zumindest die Niveauregulierung haben wir nicht und ich wüsste auch nicht dass man sowas nachrüsten kann.

2. Beim Ersetzen der Birnen durch die Xenon Brenner erlischt die Betriebserlaubnis der Scheinwerfer. Scheinwerfer die für Brenner freigegeben sind gibt es für 3000GT nicht.
Snakeeyes

Beitrag von Snakeeyes »

nicht bei Fahrzeugen unter BJ 2000 ist so im Gesetz geregelt.... \:D/
erklären möcht ich das jetzt nicht man kann es glauben oder nicht, mir ist es persönlich egal..... [-o< wer es möchte macht es wer nicht der läßt es 8-[

Gruß
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JJ
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Beitrag von JJ »

@Mika
Das ist so nicht ganz richtig. Nicht das Baujahr ist ausschlaggebend, sondern der Einbau und die dazugehörige Abnahme. Diese ist allerdings nur rechtmäßig, wenn die eingebauten Teile vom KBA geprüft sind.

Du wirst niemanden finden, der dir diese Dinger rückwirkend aufs Jahr 2000 abnimmt.

@Roman
Ich hätte welche abzugeben. Lichtfarbe 8000K, passend für Gen1. Ich möchte sie aus beschriebenen Anlass doch nicht einbauen. Jetzt liegens bei mir rum. Wenn Interesse besteht... Private Nachricht. Es sei aber nochmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie nicht StvZO zugelassen sind.


Gruß,
JJ
Snakeeyes

Beitrag von Snakeeyes »

doch doch du mußt dich richtig informieren......

die dinger sind mit E Kennzeichen und bei Fahrzeugen unter BJ 2000 verbaubar ohne Scheinwerferreinigungsanlage und Höhenverstellung (automatisch).....

wie gesag kann man glauben muß man nicht ist mir Persönlich wurst... :-({|=


Mika
3000 GT

Beitrag von 3000 GT »

Für alle zur Info (Links einfach anklicken):

KBA Information

TÜV Information

DEKRA Information

Und zum guten Schluss noch der Hinweis auf die StVZO (§§ 49a + 50):

http://www.stvzo.de/stvzo/inhalt.htm

DARAUS ERGIBT SICH:

Die Forderung (§50 Abs.10 - StVZO):

Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit

1. einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,
2. einer Scheinwerferreinigungsanlage und
3. einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,

ausgerüstet sein.


ist anzuwenden auf Kraftfahrzeuge, die

1. bereits im Verkehr sind und nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet werden oder
2. ab dem 1. Juli 2000 auf Grund einer Betriebserlaubnis erstmals in den Verkehr kommen.

Unabhängig davon durfte vor dem 01. April 2000 nichts wesentliches am Fahrzeug verändert werden, was nicht den Segen vom KBA erhielt (eindeutige KBA-Kennzeichnung). Durch die EU-Harmonisierung wurde diese Regelung ausgehebelt und es darf jetzt alles verbaut werden, wenn es der ECE-Regelung 98 entspricht (was auch gekennzeichnet sein muss) und keine Gefährdung von diesem Teil zu erwarten ist (die Blendgefahr durch Gasentladungslampen ... XENON-Licht ... ohne autom. Leuchtweitenregulierung ist sicher nicht als "harmlos" zu bezeichnen).

Gruß Thomas, der auch noch auf http://de.wikipedia.org/wiki/Xenonlicht verweist
Snakeeyes

Beitrag von Snakeeyes »

und jetzt muß mir einer Beweisen das mein Auto nach 2000 damit ausgestattet wurde =D> =D>

nicht desto trotz es ist so....lich hab lauter Gutachter um mich die diese Seitentüren kennen und dir mir das bestätigen....

aber wie gesagt egal \:D/

außerdem haben meine diese E-Kennzeihen O:)

das ist das Gleich wie die Regelung von Einbau der Gasanlagen...jeder wird sagen das dieser Einbau keine leistunngssteigerung erwirken soll, also Autos mit LPG oder CNG haben weniger Leistung oder gleich.....das ist nicht richtig man darf wenn man sich die Englische Reglung darüber liest kann man sogar 5% Leistungssteigerung erziehlen und mehr, und bis zu 5% Ist sogar erlaubt, nnur der TÜV hat es falsch übersetzt dies ist jetzt gerade vom TÜV Dutschland wieder inordnung zu bringen.....
d.h.: nicht alles glauben.... :-k

mit mein Auto war ich beim TÜV RLF......Sitz Tüv Dutschland geschäftlich....hab dort zum Spaß mein Auto vorgeführt.....keinne Bedenken \:D/

Mika
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JJ
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Beitrag von JJ »

3000 GT hat geschrieben:Für alle zur Info (Links einfach anklicken):

KBA Information

TÜV Information

DEKRA Information

Und zum guten Schluss noch der Hinweis auf die StVZO (§§ 49a + 50):

http://www.stvzo.de/stvzo/inhalt.htm

DARAUS ERGIBT SICH:

Die Forderung (§50 Abs.10 - StVZO):

Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit

1. einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,
2. einer Scheinwerferreinigungsanlage und
3. einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,

ausgerüstet sein.


ist anzuwenden auf Kraftfahrzeuge, die

1. bereits im Verkehr sind und nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet werden oder
2. ab dem 1. Juli 2000 auf Grund einer Betriebserlaubnis erstmals in den Verkehr kommen.

Unabhängig davon durfte vor dem 01. April 2000 nichts wesentliches am Fahrzeug verändert werden, was nicht den Segen vom KBA erhielt (eindeutige KBA-Kennzeichnung). Durch die EU-Harmonisierung wurde diese Regelung ausgehebelt und es darf jetzt alles verbaut werden, wenn es der ECE-Regelung 98 entspricht (was auch gekennzeichnet sein muss) und keine Gefährdung von diesem Teil zu erwarten ist (die Blendgefahr durch Gasentladungslampen ... XENON-Licht ... ohne autom. Leuchtweitenregulierung ist sicher nicht als "harmlos" zu bezeichnen).

Gruß Thomas, der auch noch auf http://de.wikipedia.org/wiki/Xenonlicht verweist



Im Umkehrschluss bedeutet das, das was ich oben geschrieben habe.

Ob eingetragene Nachrüst-Xenonscheinwerfereinsätze oder -scheinwerfer regelkonform sind, hängt davon ab, wann die Abnahme erfolgte.

Allerdings gebe ich Mika insofern Recht, dass eine Lampe/Brenner oder sonstwas mit EG-Typgenehmigung keiner Änderungsabnahme bedarf. Wie das genau geregelt ist... muss ich mich erst schlau machen. Kommt immer drauf an, was in den Begleitpapieren steht.

Im Zweifelsfall wird das mit der guten Polizei aber so laufen: Ist auf denen ein Produktionsdatum aufgedruckt (wie auf den meisten Kfz-Teilen) hast du schon verloren. Bzw. lässt sich beim Hersteller recherchieren, ab wann genau dieses Xenon-Set, mif einer evt. vorhandenen Typgenehmigung, produziert wurde.

Wie Thomas schon richtig bemerkte... die Blendwirkung ist enorm, weshalb ein Erlöschen der BE jederzeit nachvollziehbar ist. Auch wenn der gute Tuningfetischist behauptet, die Teile vor 2000 eingebaut zu haben. Behaupten kann das jeder.

Zur Erklärung: Ich will das niemandem Vermiesen. Ich glaube aber, auch an anderer Stelle habe ich das mal erwähnt, vergessen viele, oder wissen es einfach nicht, wieviel Geld es kostet, wenn die Betriebserlaubnis erloschen ist. Die meisten Beamten mit grüner/weißer Mütze machens sich einfach bzw. sind, zur Beweissicherung, gehalten, das Fahrzeug abzuschleppen (in der Regel schonmal 150 Euro, bei tiefergelegten Fahrzeugen, die aufgeladen werden müssen, auch mal 200 Euro) und dem amtlich anerkannten Sachverständigen vorzuführen (gut und gerne mal 500 Euro und oft wesentlich mehr). Zusätzlich kanns dir passieren (eher häufig so), dass du dein Auto in Einzelteilen wiederbekommst, wenn tatsächlich Änderungen durchgeführt wurden, die die BE erlöschen lassen. Fahren darfst du das Auto in diesem Fall sowieso nicht mehr (aus gegebenen Anlass ---> BE erloschen = Zulassung erloschen). Hinzu kommen noch etwaige Steuervergehen (z.B. bei fehlendem Mittelschalldämpfer und damit oft nicht eingehaltener Abgasnorm) und um den Ganzen die Krone aufzusetzen... im Falle des (Un)falles: du zahlst 5000 Euro des entstandenen Schadens selbst (aber auch nur wegen der Härtefallregelung bei Obliegenheitspflichtverletzungen).

Also mir ist das zu heiß. Aber... jeder ab 18 Jahren kann das selbst entscheiden und muss es selbst wissen. Kann man nur hoffen, dass niemand Unbeteiligtes zu Schaden kommt.

Gruß,
JJ
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JJ
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Beitrag von JJ »

Man kann die Ganze Geschichte noch weiter spinnen... Angenommen ein Herr (wegen der Gleichberechtigung darfs auch gerne eine Frau sein) fährt im GT auf einer engen Straße. Durch die, auf den ersten flüchtigen Blick regelkonformen (Stichwort Einbau vor 2000... der Beamte in der Verkehrskontrolle glaubts...) Xenonumbauscheinwerfer, wird der Gegenverkehr geblendet und fährt gegen ne Hauswand, weil die Augen mit grellem Licht bei Nacht halt einfach nicht zurecht kommen wollen. Der GT-Fahrer hat das Pech und es kommt jemand zu schwerem körperlichen Schaden / evt. sogar zu Tode.

Der gute Mann / Fahrer / Beifahrer gibt das so bei der Polizei an (Blendung).

Der GT wird sichergestellt (eigentlich immer bei tödlichen Unfällen). Das Fahrzeug wird auf den Kopf gestellt. Vor allem bezüglich der Scheinwerfer wird ganz genau hingeschaut, es geht ja um eine schwere Gesundheitsschädigung/Tod (wo wir genau bei dem Punkt wären... kann es sein, dass die vor 2000 eingebaut wurden?). Wenn dir da irgendein Vorwurf gemacht werden kann, bist du am dransten. Im besten Fall bekommst du ne Fahrlässige Tötung durch Verkehrsunfall oder ne schwere Körperverletzung durch fahrlässige Verursachung der schweren Folge verpasst. Weißt man dir bedingten Vorsatz nach (d.h. du hast billigend in Kauf genommen, dass du jemand anders durch deine unvorschriftsmäßigen Scheinwerfer schädigst, was ich in dem Fall bejahen würde), kommst du evt. noch in ganz andere Regionen des Strafgesetzbuches.

Und da will ich nen Staatsanwalt / Richter sehen, der sich damit zufrieden gibt: Ja aber die Xenonumrüstung erfolgte im Dezember 1999. Glauben sie es mir...

Du hast dann das ganze Geschiss am Hals.

Dabei hast du eigentlich nix gemacht.... nur die Scheinwerfer sind eben zu hell für den Entgegenkommenden 8-[
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sage24
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Beitrag von sage24 »

Sehr gut verdeutlicht JJ =D>
Der zweite Teil zeigt wohl sehr unverblümt was es für Konsequenzen nach sich ziehen kann!

Jeder sollte sich auch mal in der Rolle des Opfers sehen, ich hätte keine Lust in eine Straße einzubiegen und so ein verbastelter Kleinwagen mit Xenonbrennern raubt mir die Sicht und ich fahre mit meinem Baby in jemanden oder in etwas!

Auch wenn viele über den TÜV hier meckern... schaut euch mal an was in US so auf den Straßen fährt oder in anderen Ländern... Dann bin ich froh, dass ich Streß habe mit der Eintragung von diversen Anbauteilen, wenn es andere auch davor abhällt mit Müll auf die Straße zu kommen.
mitsublue
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Xenon - §§

Beitrag von mitsublue »

Hallo zusammen,
zunächst vielen Dank für die vielen, ausführlichen Infos.

Allerdings kommt ein entscheidender Aspekt etwas zu kurz (teilw. wird dies auch in den amtlichen Quellen nicht so ganz deutlich), nämlich:

§ 49 StVZO
(6) In den Scheinwerfern und Leuchten dürfen nur die nach ihrer Bauart dafür bestimmten Lichtquellen verwendet werden.

Natürlich haben unsere Scheinwerfer ein E-Zeichen. Ein E-Zeichen haben auch die Xenonbrenner (wenn sie nicht gerade aus Kambodscha oder so kommen, es gibt übrigens schon Leuchtmittel ohne E-Zeichen).
Aber: Diese Brenner (auch mit E) sind nicht für unsere Scheinwerfer gemacht, bzw. unsere Scheinwerfer sind nicht auf diese Xenonbrenner ausgelegt und vor allem nicht dafür abgenommen. In den „Leuchtmittelgutachten“ ist u. a. hinterlegt mit welchem „Leuchtmittel“ der Scheinwerfer zu betreiben ist, z. B. bei Gen. 2 für Abblendlicht HB4 (9006) und für Fernlicht HB3 (9005) und eben nicht mit z. B. Xenonbrenner 9006 HID.

Das mit der Scheinwerferreinigung (haben die EU-Modelle), das Weiterleuchten des Abblendlichts beim Aufblenden (hat Gen. 2) und die Leuchtweitenregelung (das ist dieser „2000-Passus“) sind an sich „Nebenkriegsschauplätze“. Genau auf diesen tummeln sich die Umrüstanbieter (und geben z. B. eine damalige Anfrage der Fa. Hella an das KBA wg. „Verzicht auf Leuchtweitenregelung bis 2000“ als „Gutachten“ aus).
Das Entscheidende ist die oben beschriebene „rechtliche Inkompatibilität“ Scheinwerfer – Leuchtmittel.

Dass irgend jemand dies nicht kennt, nicht merkt, nicht beanstandet bzw. einträgt ist zwar (für den Fz.-Halter) zunächst schön, aber s. o,
bzw. Beiträge 3000 GT und JJ.

Rechtlich einwandfrei wäre nur die Erstellung eines speziellen Leuchtmittelgutachtens für den Betrieb unserer originalen Scheinwerfer mit Xenonbrennern. Ob so etwas „technisch“ geht, hängt z.B. von solchen Dingen wie zulässige Leuchtstärke, Brennpunkt, Streulicht nach oben, Ausleuchtung, Blendung usw. ab. Außerdem natürlich: Betriebswirtschaftlich interessant für den Auftraggeber?

@snakeeyes
Falls ihr so etwas macht, was würde so ein Gutachten kosten?

Ansonsten muss jeder selbst wissen, ob ihm „mehr Licht auf der Strasse“ und "coole Optik" die rechtlichen Probleme eines illegalen Umbaus wert ist.

Einiges zum Thema Xenon (v. a. technisch) gibt es auch unter http://www.gt-driver.de/forum/viewtopic.php?p=4136#4136

Gruß
mitsublue
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nikos3000gt
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Beitrag von nikos3000gt »

Erstes ich habe falsch gemacht ist kein H4 lampe ist ein richtige BiXenon licht und ich setzen fotos wenn fertig ist nexte woche und....


Sage24:Auch wenn viele über den TÜV hier meckern... schaut euch mal an was in US so auf den Straßen fährt oder in anderen Ländern... Dann bin ich froh, dass ich Streß habe mit der Eintragung von diversen Anbauteilen, wenn es andere auch davor abhällt mit Müll auf die Straße zu kommen.

Das problem ist das hier die machen das ERST für GELD KASSIEREN und dann für SICHERHEIT und daswegen
GIBT genug das mit viel müll auf die strasse fahren....
Snakeeyes

Beitrag von Snakeeyes »

genau Nico...

ausserdem sind Xenon Brenner nicht heller als ander herkömmliche lichter,,,

die Watt zahl ist sogar geringer, trotzdem fühlen sich manche menschen geblendet da das ein ungewohntes licht für die augen ist...

Gruß
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