Bescheinigung der Japanischen erstzulassung

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jaylil
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Bescheinigung der Japanischen erstzulassung

Beitrag von jaylil »

Hallo liebe Leute

Ich habe einen Jabanischen GTO aber leider fehlt mir die Jabanische Zulassungsbestätigung. Wenn ich die nicht habe muss ich ihn ab importdatum als erstzulassung anmelden und das ist dann 2002 und bedeutet ich brauche Euro 4 und das kostet dann so ca 5000 Euro mit Abgasgutachten.

Nun meine Frage wo bekomme ich ein solches Dokoment her oder hat einer so eins um mir zu zeigen wie das überhaupt aussieht?
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Spyderman
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Re: Bescheinigung der Japanischen erstzulassung

Beitrag von Spyderman »

Wer hat dir denn das erzählt???????????

1. Von wo hast du Dir das Auto gekauft? Wenn das Auto importiert ist und er ist aus dem Zoll raus müssen also alle Rechnungen und Steuern bezahlt sein. Dann bekommst du, oder derjenige der ihn importiert hat eine Zollunbekenklichkeitserklärung.

2. Dann wird bei der DEKRA oder TÜV ein Datenblatt bestellt für das Auto. Dann dort hin das Auto vorstellen mit allen Papieren und Dokumenten.- Da erfolgt die Abnahme ( und da spielt es keine Rolle ob Rechts oder Linkslenker)

3. Danach bekommt der GTO die Vollabnahmen §21 der StVO und alles ist gut. Dann zur Zulassungsstelle und anmelden. Es sei dann wenn wie bei dem US Modell das es Ausnahmegenemigungen gibt, z.B Kleines Kennzeichen. Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich wo es beantragt werden muss. In Sachsen Anhalt recht einfach und billig. In Thüringen sehr teuer. In Hessen sehr einfach macht die Zulassungsstelle selber lässt sich das aber sehr fürstlich bezahlen.

So was wie du beschrieben hast habe ich noch nie gehört ist auch garnicht nachvollziebar für mich.

Gruß Thomas
jaylil
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Re: Bescheinigung der Japanischen erstzulassung

Beitrag von jaylil »

Der TÜV hat das gesagt. Er kommt aus England und da haben die in registrirung bei first registration und first registration in UK 2002 rein geschrieben.

Ich habe keine Zollpapiere. Nur die UK
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sbrunthaler
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Re: Bescheinigung der Japanischen erstzulassung

Beitrag von sbrunthaler »

Ja, das ist so: Gilt dann als Erstzulassung, und dann muss er Euro4 haben. Es sei denn, man kann nachweisen, dass das Fzg schonmal irgendwo zugelassen war.
mitsublue
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Re: Bescheinigung der Japanischen erstzulassung

Beitrag von mitsublue »

- Euro 4 mit dem GT bzw. GTO ist nicht (max. Euro 2 ab Mj. 97)
- Es gibt kein in D anerkanntes Abgasgutachten für den GTO (das Problem hatten wir schon mehrmals)

Man sollte v o r einem GTO-Kauf mal dies lesen: http://www.gt-driver.de/forum/viewtopic.php?t=95
jaylil
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Re: Bescheinigung der Japanischen erstzulassung

Beitrag von jaylil »

Laut einem Tuner in Eckenfelden ist es durchaus möglich Euro 4 zu bekommen, nur leider muß man dann den GTO zum TÜV bringen und die erstellen dann ein Abgasgutachten und das kostet 2500 ca. Ich brauche auch keine 10 mal schlauen antworten wie man muß vor dem kauf schauen sondern ich brauche ratschläge. Ich will halt einfach das Abgasgutauchten usw. umgehen. Eine hilfe währe wenn jemand zumbeispiel eine email Adresse von Mitsubishi Japan hat oder Japanisch kann.
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Balouchen
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Re: Bescheinigung der Japanischen erstzulassung

Beitrag von Balouchen »

jaylil hat geschrieben:Laut einem Tuner in Eckenfelden ist es durchaus möglich Euro 4 zu bekommen, nur leider muß man dann den GTO zum TÜV bringen und die erstellen dann ein Abgasgutachten und das kostet 2500 ca.
Wo ist das Problem?
Ich brauche auch keine 10 mal schlauen antworten wie man muß vor dem kauf schauen sondern ich brauche ratschläge.
Glaubst Du, daß dies der richtige Ton ist? Besonders dem Forengründer gegenüber?
Ich will halt einfach das Abgasgutauchten usw. umgehen.
Das wollten vor Dir schon einige. Es gibt jedoch klare gesetzliche Ansagen.
Eine hilfe währe wenn jemand zumbeispiel eine email Adresse von Mitsubishi Japan hat oder Japanisch kann.
Eine mailadresse von Mitsubishi-Motors wäre sinnvoller. Hier hilft Dir google. Die haben in Japan auch Faxgeräte.
Ins japanische übersetzen Dolmetscher. Aber englisch per Fax oder mail kann man vorab auch versuchen.

Torsten
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sbrunthaler
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Re: Bescheinigung der Japanischen erstzulassung

Beitrag von sbrunthaler »

Na, der Thread hat ja wieder mal gutes Potential ...

Ton hin oder her, vielleicht hat er unser Forum vorher gar nicht gekannt und ist auf einen beredten Verkäufer getroffen.

Konkrete Hilfe, wie man das Abgasgutachten umgeht, gibt es hier aber leider nicht. Vielmehr ist eine Anfrage in Japan bzgl. der Erstzulassung etc. schon sinnvoll. Bei der Suche nach einem Übersetzer hilft ggf. unser Freund Google ;) oder das japanische Konsulat, oder auf englisch versuchen. Die Adresse von Mitsubishi Motors (Japan) findest Du im Internet.

Nicht aufgeben!

Grüsse,
Stefan B.
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icke39
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Re: Bescheinigung der Japanischen erstzulassung

Beitrag von icke39 »

jaylil hat geschrieben:Der TÜV hat das gesagt. Er kommt aus England und da haben die in registrirung bei first registration und first registration in UK 2002 rein geschrieben.

Ich habe keine Zollpapiere. Nur die UK
Da genau liegt das Problem. Ohne Japanische Zulassung die vor 2002 datiert ist, wirst du keine Chance haben den GTO in DTL zuzulassen. Er wird die Euro 4 nicht schaffen. Auch mit 2500 Euro nicht. Außer mit Leistungseinbußen oder was auch immer sich der "Tuner" einfallen läßt.

Tip um dir Ärger, Rennereien und Geldsorgen zu ersparen:

Verschiff das Teil wieder nach UK, oder verkaufe ihn an nen Exporteur. Nimm das Geld und kauf dir nen UK 3000GT, also nen europäischen GT, meinetwegen aus UK, und RHD. Ist immer noch günstiger als nen LHD 3000GT aus deutscher Hand. Würd mich mal interessieren was du für den GTO hingelegt hast. Die europäischen GTs sind ja momentan günstig wie nix. (ab 10.000 Euro )

Viel Erfolg und nicht den Traum vom Fahren zu früh begraben. ;-)
jaylil
Beiträge: 8
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Re: Bescheinigung der Japanischen erstzulassung

Beitrag von jaylil »

Ich habe nichts bezahlt. Ich habe jetzt meine Frage mittels Google auf japanisch übersetzt und an verschiedene Emails nach Japan geschickt, bis keine Fehlermeldung mehr zurück kam. Ich bin gespannt was da zurück kommt. Ich habe schon einige umbauten hinter mir und immer gab es Sachen die andere für unmöglich hielten und doch hat es immer funktioniert.
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Balouchen
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Re: Bescheinigung der Japanischen erstzulassung

Beitrag von Balouchen »

jaylil hat geschrieben:Ich habe nichts bezahlt. Ich habe jetzt meine Frage mittels Google auf japanisch übersetzt und an verschiedene Emails nach Japan geschickt, bis keine Fehlermeldung mehr zurück kam. Ich bin gespannt was da zurück kommt. Ich habe schon einige umbauten hinter mir und immer gab es Sachen die andere für unmöglich hielten und doch hat es immer funktioniert.
Zwecks Email hilft Dir ein Email-Spyder, er durchforstet Webseiten nach Email-Adressen.
Ansonsten wünsche ich Dir viel Erfolg.
Lade mal einer Kopie Deiner etwaigen Zulassung hoch,
das hilft vielleicht anderen.
jaylil
Beiträge: 8
Registriert: 05 Aug 2011, 18:30

Re: Bescheinigung der Japanischen erstzulassung

Beitrag von jaylil »

gut das mit der Zulassung bekomme ich schon hin. ich habe ja keine eile. Stimmt es, das der Japanische GTO kleinere Turbos drin hat?
schwarzkümmelöl
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Re: Bescheinigung der Japanischen erstzulassung

Beitrag von schwarzkümmelöl »

Im englischen Fahrzeugbrief (Registrations Certificate V5C) ist unter Punkt 4(Vehicle Details)/Unterpunkt B(Date of first registration) das Datum der Erstzulassung in Japan aufgeführt. Unter Punkt 4B.1 das Datum der Erstzulassung in GB.
Sollte somit kein Thema sein. Denke der TüFF-Onkel wollte nicht.

http://www.plates4less.co.uk/number-pla ... tion-4.asp

ps. Ja GTO`s haben kleine 9B Turbolader.
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