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Verfasst: 26 Sep 2006, 19:02
von gt-CH
Das würde auch nicht gehen, da ich widerum eine Abnahme bräuchte und zwar bei uns. Ist bescheuert , kann man aber nichts machen.

PS: Bin ja selber Automech. und habe tagtäglich mit solchen problemen zu schaffen. Die Auto-Gesetzgebung bei uns ist einfach......

Daher ist es das Sinnvollste wenn wir uns zusammen tun und so die anfallenden kosten senken können.

Kann ja sein, dass die Tanabe anlage von 3sx auch gehen würde, jedoch habe ich nur die "bestätigung" des Importeurs für die erst genannte Anlage, dass man hier in einen mfk freundlichen Db bereich kommt.

Gruss

Verfasst: 26 Sep 2006, 21:25
von Tiberius
Eine Eintragung hilft ausserdem auch nicht wenn die Grenzwerte von Geräusch und Abgas überschritten werden.
Du kannst die tollste Eintragung in deinen Papieren haben, wenn der Polizist bei ner Kontrolle Lunte riecht und das Fahrzeug zum Gutachter schickt ist dein Arsch dran, egal was in den Papieren steht.

Verfasst: 26 Sep 2006, 21:41
von Snakeeyes
nein nein mein #Frend nicht wenn auch die db eingetragen sind......
da kann der herr polizist sich auf den kopf stellen [-(

Verfasst: 26 Sep 2006, 21:51
von gt-CH
Tiberius, da muss ich dir recht geben. nur bekomme ich keinen eintrag wenn ich die norm nicht erfüllt habe.

Jedoch gibt es auch fälle wie z.b bei Remus. Sind erlaubt, kann man problemlos vorführen. Leider haben die den effekt, dass das innenleben des Topfes ausbrennt. Wenn dies geschieht, steigt auch meistens die Db.

Kurz gesagt, wenn dich dann die Polizei anhält und einen Db test verlangt und er ist zu hoch, musst entweder wider nen originalen oder einen neuen drunter schrauben....

Aber wenn man mit der Polizei anständig umgeht gehst schon meistens gut.... solange alles ordentlich eingetragen ist....

Gruss

TÜV

Verfasst: 26 Sep 2006, 22:01
von mitsublue
@Snakeeyes,
wenn das Gutachten / der Eintrag nicht vorschriftsmässig zustande gekommen ist oder gegen bestimmte Vorschriften verstößt (z.B. nach StvZO zulässige dB-Werte, überstehende Reifenlauffläche, zul. Bodenfreiheit, Birnen ohne E-Zeichen usw.) kann man im Ernstfall das Gutachten auf eine Örtlichkeit hängen, die üblicherweise mit “00“ gekennzeichnet wird.

Näheres s. http://www.gt-driver.de/forum/viewtopic.php?t=963
Insbesondere unter e).

@gt-CH
Gibt es in der Schweiz keinen Auspuffbauer, der eine von ihm gebaute Anlage (natürlich entsprechend Vorgaben für Geräusch / Abgas)ordnungsgemäss durch die MfK abnehmen lässt?

Gruß
mitsublue

Verfasst: 26 Sep 2006, 22:17
von gt-CH
ich glaube hier entsteht langsam ein misverständnis.

Klar kann man einen eigene Anlage bauen oder bauen lassen. Nur muss die auch durch die einzelabnahme und die anfallenden kosten kommen wider auf uns zurück.

Wie schon erwähnt kostet dies bis zum vollständigen legalen eintrag in den Fahrzeugausweiss rund 2500.- Ganz egal von welcher marke.
Einzelabnahme ist nicht gratis.

Jedoch besteht eine grosse chance, dass die Auspuffanlage von Tanabe die Grundvoraussetzungen für einen solchen Eintrag mitbringt.

Daher versuche ich mehrere Leute zusammenzubringen dass sich die kosten von rund 2500.- aufteilt.

Wen wir jetzt eine solche Anlage bauen lassen gibt es nur noch mehr umtrieb. Finde die Anlage von Tanabe eine gute wahl. Wenn jemand einen anderen vorschlag hat, kann er sie ruhig bringen. Bin für alles offen.

Leider ist es bei uns halt so dass praktisch alle noch so kleine abänderung, entweder ein anerkantes gutachten vorliegt oder durch ne mfk-stelle abgenommen wird.

PS: möchte hier kein durcheinander bringen zwischen der Schweiz (Mfk) und Deutschland (TüV)
Dies sind zwei verschiedene Welten. Leider ](*,)

Gruss

Verfasst: 26 Sep 2006, 22:38
von Tiberius
Snakeeyes hat geschrieben:nein nein mein #Frend nicht wenn auch die db eingetragen sind......
da kann der herr polizist sich auf den kopf stellen [-(
Das ist wirklich Quatsch. Die Geräuschentwicklung an Fahrzeugen wird in der EU Richtlinie 70/157/EWG geregelt und bei uns durch die Strassenverkehrsordung gesetzlich umgesetzt.

Entscheidend ist die Gesamtgeräuschentwicklung des Fahrzeugs im Stand sowie während der Fahrt.
Grundlage für eine Eintragung ist ein Gutachten über die Auspuffanlage am Fahrzeug, Grundlage für das Gutachten wiederrum ist eine Fahrzeugtyp bezogene Bauartprüfung die eine Messung der Geräuschentwicklung beinhaltet.
Diese kann man zwar machen lassen, ist aber so teuer dass es sich selten für individuelle Kombinationen von Auspuffanlage und Fahrzeugtyp lohnt.

Mit anderen Worten: Die Eintragung ist wertlos ohne Gutachten, Das Gutachten ist wertlos ohne Meßung gemäß EU Richtlinie.

Verfasst: 26 Sep 2006, 22:43
von gt-CH
Super, doch noch jemand der mich versteht.

Danke Tiberius....

Verfasst: 27 Sep 2006, 07:13
von Snakeeyes
das ist doch klar......denkt doch nicht immer so Schwarz...

1. das ist für autos die nach 2000 oder so zugelassen sind ich arbeite doch bei der Fa FAKT.

2. @mitsublu natürlich ist alles ornungsgemäß abgenommen da war kein "ich trag es dir ein weil deine Nase schön ist"

ich weis das db im stand nicht mehr als 76db sein darf.... ok bei mir steht 78db drin aber schon immer da wurde nichts gemacht.....

lauter darf der nicht werden jedoch anders (also dumpfer) schon....es gibt überall schlupflöcher und nur weil mache diese nicht kennen heißt es nicht das es diese nicht gibt...... [-(

also nicht immer sturr geradeaus schauen nur weil EIN prüfer euch mal was erzählt hat.
oder denkt ihr das ein Ferrari leiser ist als unsere GT´s???
Winter hat seine Anlage auch eingetragen und die ist lauter als die Orginale....wenn man nach dem Gesetz geht dann hat die orginale diese 76db und die Sportanlage ob von REMUS oder Winter oder irgend eine andere darf diesen wert nicht überschreiten.......
ich hab mich mit diesem Thema sehr befast und sämtliche Prüfer hier im Hause FAKT befragt......man muß nur wissen wie.....also Scheuklappen runter :-$


Mika

Verfasst: 27 Sep 2006, 07:58
von importfan
hi

@all

oder man hat eine auspuffanlage die man zwischen laut und leise schalten kann \:D/ mit tüv und alles :-D

gruß importfan

Verfasst: 27 Sep 2006, 08:52
von Snakeeyes
ach sorry...

74db seit 1.1.1994 während der fahrt. beim GT ist allerdings komischerweise 77db eingetragen trotz 96BJ???? vieleicht das Gutachten vor 1993 genommen?..gemessen wird das wie folgt:

am Messpunkt mit etwa 40km/h angefahren kommen im dritten gang oder auch im zweiten, muß man beides machen, genau am messpunkt etwa 20m beschleunigen...
jeder weis das der GT bei diesen Drehzahlen ziemlich leise ist...und nach 20m abrubt vom gas gehen....

ja dann her mit der Anlage oder meinst die Orginale????

Gruß
Mika

Verfasst: 27 Sep 2006, 14:35
von 3000 GT
Servus ihr dB-Kracher,

bei mir steht im Originalbrief (!!!) Stand 82 dB (A) und Fahrt 71 :-k dB (A).

Das Standgeräusch ist schon sehr hoch ausgefallen, aber die 71 dB (A) sind ja gar nichts :-$

Gruß Thomas

Verfasst: 27 Sep 2006, 16:55
von Snakeeyes
ja neuerer GT :-D

Wobei Standgeräusch nicht direkt ausschlaggebend ist....kann sogar 105db sein.

bei mir steht im Brief Stand 86db und Fahrt 77db..... [-o<


Gruß
Mika der heute ne messung nach DIN gemacht hat, ergebniss 80db bei fahrt allerding gibt es ja auch ne toleranz und dann musste mir ein Polizist erstmal ein oder mehrere Vergleichsmessungen machen und das bei mein nicht mehr orginalen GT schwierig also, nno Problem \:D/

mitsublu was steht bei dir drin????