Leuchtweitenregulierungsproblem

und hoffentlich hilfreiche Antworten
Forumsregeln
Bitte hier nicht mehr posten, benutze https://forum.3000gt.org
Antworten
eclipsedk
Beiträge: 115
Registriert: 23 Jul 2010, 16:51
Kontaktdaten:

Leuchtweitenregulierungsproblem

Beitrag von eclipsedk »

Hallo ihr lieben, ich möchte gerne meinen 93 GT in deutschland zulassen (hatte ihn in Groß Britannien gekauft).Nun ist mein Problem, dass ich ja keine Sichtweitenregulierung habe und diese für die Zulassung ja brauche.Ich weiß nun nicht wie ich das am besten machen soll , weil ja nun leider am Scheinwerfer nicht viel Platz ist.Gibt es eine Variante , die ihr kennt um das nachzurüsten?
Wäre euch für eure Hilfe sehr dankbar.

LG David PS: Giebt es ein ecu das ein eprom hat oder flashbar ist???
Benutzeravatar
Daniel
Beiträge: 658
Registriert: 18 Dez 2007, 00:03

Re: Sichtweitenregulierungsproblem

Beitrag von Daniel »

Ich hab bei mir die LWR von einem BMW E36 eingebaut. Dafür musste ich aber zwei E36 Scheinwerfer zerschneiden. Ist im großen und ganzen eine Fummelarbeit und auch nicht die günstigste Variante. Außerdem musste ich dafür den Leuchtweitenregulierungsschalter vom BMW übernehmen, weil der vom GT nicht kompitabel ist. Hängt irgendwie mit dem Widerstand zusammen der nötig ist um die Leuchtweitenregulierung zu steuern.

Meines wissens ist nur das Steuergerät vom Gen.3 programmierbar. Ob der verbaute Chip selber beschreibbar ist, oder ob man einen anderen einbauen muss, weiß ich aber nicht.
mitsublue
Beiträge: 3508
Registriert: 01 Mär 2003, 14:19
Wohnort: Würzburg (BY) oder China
Kontaktdaten:

Scheinwerfer

Beitrag von mitsublue »

Mal von der Leuchtweitenverstellung abgesehen, die englischen Scheinwerfer (Rechtslenker) sind bei uns nicht zulässig.
Also am besten EU-Scheinwerfer (Linkslenker) besorgen.
eclipsedk
Beiträge: 115
Registriert: 23 Jul 2010, 16:51
Kontaktdaten:

Re: Sichtweitenregulierungsproblem

Beitrag von eclipsedk »

jop habe schon welche vom eclipse 1g drin. Nur eben habe ich keinen platz für die motoren mfg
eclipsedk
Beiträge: 115
Registriert: 23 Jul 2010, 16:51
Kontaktdaten:

Re: Sichtweitenregulierungsproblem

Beitrag von eclipsedk »

hy leute keiner ne idee brauche eure hilfe grins
Benutzeravatar
icke39
Beiträge: 2508
Registriert: 23 Nov 2006, 16:14
Wohnort: LEIPZIG

Re: Sichtweitenregulierungsproblem

Beitrag von icke39 »

Bau die Rücksitze aus, mach die Rückgurte ab und fahr zum TÜV. Als 2 Sitzer brauchst du keine LWR. Dann, wenn du TÜV hast wieder einbauen. Allerdings steht im schlimmsten Fall dann in deinen Papieren 2-Sitzer. Aber das ist ein GT ja sowieso... Wieso hat ein englischer GT keine LWR? Haben das nur die EU LHDs?

Ansonsten mach es wie Daniel oben beschrieben hat.
Benutzeravatar
Daniel
Beiträge: 658
Registriert: 18 Dez 2007, 00:03

Re: Sichtweitenregulierungsproblem

Beitrag von Daniel »

Ich hab überlesen, dass es sich bei seinem um einen Gen.1, also mit Klappscheinwerfern handelt. Ob es sich da aus geht weiß ich nicht. Irgendwo müsste ich noch eine Leuchtweitenregulierung von den Klappscheinwerfern rumliegen haben. Aber einer alleine reicht ihm ja für'n TÜV auch nicht. :(
eclipsedk
Beiträge: 115
Registriert: 23 Jul 2010, 16:51
Kontaktdaten:

Re: Sichtweitenregulierungsproblem

Beitrag von eclipsedk »

Ist das wirklich so, dass man wenn man keine Rücksitze hat, keine LWR braucht?
Benutzeravatar
Daniel
Beiträge: 658
Registriert: 18 Dez 2007, 00:03

Re: Sichtweitenregulierungsproblem

Beitrag von Daniel »

Mein TÜV verneint die Aussage. Hätte auch schonmal angefragt. Laut dessen Aussage ist es für KFZ ab 1990 Pflicht, eine LWR verbaut zu haben. Aber am besten fragst du selber mal bei deinem TÜV nach.
highpower
Beiträge: 78
Registriert: 21 Jan 2005, 11:45
Wohnort: bei Zürich

Re: Sichtweitenregulierungsproblem

Beitrag von highpower »

In CH hat kein 3000GT eine LWR ! Eine autom. LWR ist nur bei Xenon Lampen erforderlich.
mitsublue
Beiträge: 3508
Registriert: 01 Mär 2003, 14:19
Wohnort: Würzburg (BY) oder China
Kontaktdaten:

Sichtweitenregelung

Beitrag von mitsublue »

ich möchte gerne meinen 93 GT in deutschland zulassen

... und in D gilt:
In Abhängigkeit vom Verhalten des (gefederten) Fahrzeuges bei verschiedenen Beladungszuständen ist seit dem 1. Januar 1990 bei allen Neuwagen in Deutschland zumindest eine manuelle Leuchtweitenregulierung vorgeschrieben.

Einzelheiten s. StVZO §50 bzw. ECE-Regelung-ECE-R48, Anhang 8 „Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen“

Wenn die Lichtquelle eines Scheinwerfers einen Soll-Lichtstrom von 2000 Lumen überschreitet, schreibt der Gesetzgeber für das Fahrzeug zwingend eine automatische Leuchtweitenregulierung vor. Dieser Grenzwert wird von Xenon-Brennern überschritten.

Ansonsten:
- Es gibt ein paar Ausnahmen, z. B. für Fz. mit Heck- bzw. Mittelmotor und hohen Federraten / geringen Federwegen. D. h. mitwenig Veränderung bei Beladung und dabei vorn tiefer (d. h. keine stärkere Blendwirkung), z. B. ältere Porsche 911.

- Wenn der Prüfer nicht darauf achtet oder es ihm egal ist – Glück gehabt.
RoadRunner
Beiträge: 303
Registriert: 26 Jun 2009, 07:33

Re: Leuchtweitenregulierungsproblem

Beitrag von RoadRunner »

Es gibt auch eine Ausnahmeregelung.
Ich z.B. hab bei mir im Schein drin stehet "ohne Leuchtweitenregulierung".
In meiner damaligen Corvette stands auch so drin.

Allerdings ist hier die LWR das kleinste Problem. Die Scheinwerfer aus UK selbst sind wohl das große Übel, da die für den Linksverkehr sind.
Antworten