Habe heute beim Stassenverkehrsamt (Schweizer TüV) nachgefragt wie das mit dem Eintragen von Lenkrädern aussieht.
Die Antwort: Es ist nur eine Besätigeng vom Mitsubishi notwendig, dass durch das Deaktivieren des Airbag keine Auswirkungen auf die anderen Rückhaltesystheme hat. Das Lenkrad darf die Sicht bei einer Sitzhöhe von ca 70cm auf den Tachometer nicht versperren und muss min 300mm Durchmesser haben.
Für Lenkräder und Lenkradnaben sind keine Gutachten erforderlich um diese einzutragen
Dies hat mir der Werkstattchef der Prüfstelle so mitgeteilt
somit ist klar; da ich eine Gen1 fahre die nur einen Airbag hat ist das kein Problem mit der Deaktivierung. Werde die Lenkradnabe selber drehen, dabei gleich meiner Armlänge anpassen und ein 300mm Raid lenkrad verbauen.
Vielen dank ans schweizerische Stvg =D>