An sich weiß ich nicht, wo das Problem sein soll
Grundsätzlich wird in Festigkeitsgutachten der
maximal zulässige Abrollumfang der betreffenden Felge angegeben, d. h. weniger darf natürlich sein.
Bei der im entsprechenden Teilegutachten (Brock 70516 für verschiedene Mitubishi, Mazda usw.) wurde der Felgentyp RC05 807 W4 /BA11 geprüft.
Dieser Typ hat lt. Festigkeitsgutachten bei ET 38 eine max. zulässige Radlast von 875kg und eine max. Abrollumfang von 2270mm. Aufgrund der rel. hohen max. Radlast dürfte die Felge übrigens nicht gerade leicht sein.
Die z. B. beim M.-Grandis u. a. geprüften Reifen 235/35-19 haben 1975 mm Abrollumfang und sind daher diesbezgl. zulässig (unter 2270mm). Bei 245/35-19 (fällt montiert 7mm breiter aus) wären es dann 2000mm, also auch im grünen Bereich.
Für die Abnahme der Felgen-/Reifenkombination kann z.B. das Teilegutachten für den Grandis (ist übrigens keine ABE) als Vergleichsgutachten verwendet werden. Außerdem sollte man sich eine Freigabebescheinigung des gewählten Reifenherstellers für diese Kombination auf dem GT besorgen und zur Abnahme vorlegen.
Noch Unklarheiten?