Ohne Teilegutachten (Fahrwerk für den GT) einer deutschen TÜV-Organisation (z.B. TÜV Rheinland) bzw. eines akkreditierten TÜV-Partners (z.B. TÜV Österreich) kann man dies allenfalls als „Gefälligkeitseintrag“ bezeichnen. Also nicht „wasserdicht“

Hierzu gehören leider meist auch Eintragungen aufgrund Schweizer Gutachten.
Eine andere Möglichkeit wäre eine (aufwendigere) Einzelabnahme aufgrund von techn. Unterlagen des Fw.-Herstellers sowie Berechnungen, Fahrversuchen usw. des TÜV-Ing. (bzw. DEKRA-Ing. in Ostdeutschland).