Ja ich habe so ein kit hier für mein VR4.Plug and Play.
Bixenon mit H4 und 6000K(blaues licht)

Ich bauen nexte woche mein Bixenon 8000K auf mein GT.wenn mich anhalten und ärger kriegen sag ich euch bescheid
3000 GT hat geschrieben:Für alle zur Info (Links einfach anklicken):
KBA Information
TÜV Information
DEKRA Information
Und zum guten Schluss noch der Hinweis auf die StVZO (§§ 49a + 50):
http://www.stvzo.de/stvzo/inhalt.htm
DARAUS ERGIBT SICH:
Die Forderung (§50 Abs.10 - StVZO):
Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit
1. einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,
2. einer Scheinwerferreinigungsanlage und
3. einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,
ausgerüstet sein.
ist anzuwenden auf Kraftfahrzeuge, die
1. bereits im Verkehr sind und nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet werden oder
2. ab dem 1. Juli 2000 auf Grund einer Betriebserlaubnis erstmals in den Verkehr kommen.
Unabhängig davon durfte vor dem 01. April 2000 nichts wesentliches am Fahrzeug verändert werden, was nicht den Segen vom KBA erhielt (eindeutige KBA-Kennzeichnung). Durch die EU-Harmonisierung wurde diese Regelung ausgehebelt und es darf jetzt alles verbaut werden, wenn es der ECE-Regelung 98 entspricht (was auch gekennzeichnet sein muss) und keine Gefährdung von diesem Teil zu erwarten ist (die Blendgefahr durch Gasentladungslampen ... XENON-Licht ... ohne autom. Leuchtweitenregulierung ist sicher nicht als "harmlos" zu bezeichnen).
Gruß Thomas, der auch noch auf http://de.wikipedia.org/wiki/Xenonlicht verweist