Problempunkt - Autobahnauffahrten
Verfasst: 07 Apr 2007, 14:35
Servus,
nachdem ich schon öfters in brenzlige Situationen kam und viele Verkehrsteilnehmer die Rechtslage anscheinend nicht kennen möchte ich einmal einen Beitrag aus der Welt hier wiedergeben:
Kein Reißverschluss an der Auffahrt
Auch bei zähfließendem Verkehr gilt an Autobahnauffahrten kein Reißverschlussverfahren. Der durchgehende Verkehr auf dem rechten Fahrstreifen der Autobahn hat gegenüber den Autos, die von der Auffahrt kommen, uneingeschränkten Vorrang.
Das Urteil: Die Richter erklären, dass an Autobahnauffahrten eben nicht das in § 7 Abs. 4 der Straßenverkehrsordnung beschriebene Reißverschlussverfahren gilt. Stattdessen habe der fließende Verkehr auf der Autobahn Vorrang. Jede Behinderung oder Gefährdung des fließenden Verkehrs ist untersagt, der Kläger hätte also warten müssen, bis genügend Raum war. Oberlandesgericht Köln, Az. 16 U 24/04
Jetzt sollten natürlich noch viele Verkehrsteilnehmer dieses Urteil kennen lernen, damit nicht jeder von der rechten auf die linke Spur wechselt ... nur damit der Autobahnauffahrenden schön "einfädeln" können.
Gruß Thomas
nachdem ich schon öfters in brenzlige Situationen kam und viele Verkehrsteilnehmer die Rechtslage anscheinend nicht kennen möchte ich einmal einen Beitrag aus der Welt hier wiedergeben:
Kein Reißverschluss an der Auffahrt
Auch bei zähfließendem Verkehr gilt an Autobahnauffahrten kein Reißverschlussverfahren. Der durchgehende Verkehr auf dem rechten Fahrstreifen der Autobahn hat gegenüber den Autos, die von der Auffahrt kommen, uneingeschränkten Vorrang.
Das Urteil: Die Richter erklären, dass an Autobahnauffahrten eben nicht das in § 7 Abs. 4 der Straßenverkehrsordnung beschriebene Reißverschlussverfahren gilt. Stattdessen habe der fließende Verkehr auf der Autobahn Vorrang. Jede Behinderung oder Gefährdung des fließenden Verkehrs ist untersagt, der Kläger hätte also warten müssen, bis genügend Raum war. Oberlandesgericht Köln, Az. 16 U 24/04
Jetzt sollten natürlich noch viele Verkehrsteilnehmer dieses Urteil kennen lernen, damit nicht jeder von der rechten auf die linke Spur wechselt ... nur damit der Autobahnauffahrenden schön "einfädeln" können.
Gruß Thomas