Hallo GT-driver,
das Wichtigste ergibt sich ja aus obigen Beitrag von Magu bzw. den Inhalten des angegeben Links.
Bleibt der Spezialfall
ZR Reifen:
Generell bis 240km/h, aber auch über 240km/h, aber nicht unbegrenzt !
Die Bezeichnung ZR ist ein Übrigbleibsel einer alten Reifennorm. Früher hieß es z.B. 185SR14, heute 185 R 14 90S (beide bis max. 180km/h)
Damals waren eben die 240km/h die „Schallmauer“, Bezeichnungen A bis V wurden geändert, W und Y kamen erst später dazu, ZR blieb.
Generell bedeutet ZR bis mindestens 240km/h, darüber wird die max. zulässige Geschwindigkeit für das spezielle Fahrzeug vom Reifenhersteller festgelegt (Freigabebestätigung).
Beispiel 1: 245/45-ZR 17 :
Fahrzeug - Vmax 235 km/h:
Montieren und gut ist.
Beispiel 2
245/45-ZR 17 :
Fahrzeug – Vmax über 240 km/h: Freigabe des Reifenherstellers notwendig.
Die vom Reifenhersteller zugestandene Geschwindigkeit ist vor allem von den Radlasten (bei voller Auslastung des Fahrzeugs) abhängig, aber auch vom Sturz, Luftdruck, Bodenfreiheit (wg. Reifenkühlung) u. a.
Von der theoretisch erlaubten Geschwindigkeit werden dann noch meist 9km/h abgezogen (Reserve wg. Gefälle, Rückenwind oder Leistungsstreuung nach oben).
Beispiel 2a) Anfrage für Fahrzeugtyp A mit Vmax nach Fz-Schein 280kmIh, Freigabe dann bis 289km/h (evtl. Reserven vorhanden , weiß aber nur der Reifenhersteller).
oder
Beispiel 2b) Anfrage der zul. Vmax für z.B. Fahrzeugtyp B:
Max. technisch möglich z.B. 315km/h, Freigabe bis 306 km/h.
Beispiel 3: 235/45-ZR17 94W
Die ist Reifentyp mit einer sogenannten „Doppelmarkierung“ (ZR und W): Zulässige Vmax =270km/h.
D. h. an sich genau:
bei Fz. mit „ZR“ oder „W“ im Fz-Schein: max 270km/h.
Evtl. auch höher, falls der Reifenhersteller für den ZR-Bereich die entsprechende Vmax bestätigt.
Wenn 245/45-ZR17 im Schein, darf aber z.B.. ein 245/45-17 W (ohne Doppelm.) nur bis vmax 260km/h verwendet werden.
Achtung:
- Es gilt die Geschwindigkeitsklasse die in den Fz-Papieren steht.
Es gibt Fahrzeuge (z. B. Citroen C5) bei den z.B.. trotz Vmax 215 „W“ vorgeschrieben ist, obwohl nach Norm „V“ reichen würde.
- „Höherwertige“ Reifen können verwendet werden, z.B. „Y“ statt „W“
- Die zul. Geschwindigkeiten gelten nur, wenn die jeweiligen Load Indexwerte eingehalten werden können, anderenfalls muß die zulässige Vmax reduziert werden.
(Ist in den Techn. Anleitungen der Reifenhersteller genauer erläutert) Z.B. gilt der Loadindex nur bei gewissen Luftdrücken bzw. bei gewissen Geschwindigkeiten.
Das Ganze ist eine relativ komplizierte Angelegenheit, Beispiel s.
http://www.gt-driver.de/forum/viewtopic.php?t=473
Manchmal blicken auch Reifenhändler nicht durch, oder (selbst erlebt) auch die Callcenter-Tussie des Reifenherstellers nicht
.
Problematisch wird es vor allem bei schweren und gleichzeitig schnellen Fahrzeugen, z. B.
MB - S-Klasse Brabus. Da gibt häufig der Reifentyp die max. zulässige Geschwindigkeit vor.
Es sind meist auch nur ein oder zwei Reifentypen zulässig (evtl. speziell dafür gebaut).
Gleiches gilt auch für Bugatti, McLaren und Co (
ZR).
Manche Reifenhersteller bringen spezielle Reifen heraus die z.B. bis 360km/h (unter spezifizierten Bedingungen) zulässig sind. Z.B. von Conti der CS2 vmax in 315/25 ZR19 Vmax. Dies ist aber nur eine Werksbezeichnung, nach allgemeiner ETRO-Norm ist es ein ZR-Reifen (s. o.) . Vermutlich ist er für Bugattiu + Co.gedacht.
Wichtig für GT-driver
- W oder Y ist klar (soweit Größe, Loadindex usw.passen).
- Sobald wir ZR-Reifen fahren benötigen wir (da Vmax über 240km/h) eine Freigabebescheinigung des Reifenherstellers (heute meist per Internet oder Fax möglich). Manchmal kommt es auch zu Einschränkungen hinsichtlich der Tauglichkeit für Allrad und ABS/ESP usw. (vor allem bei VA / HA - Mischbereifung).
- Also erst Bescheinigung besorgen – dann Reifen kaufen!
- Für Reifen mit M+S Kennzeichnung dürfen auch niedrigere Klassen verwendet werden, dann der übliche Aufkleber in Tachonähe.
- Die früher in den Fz.-Papieren vorgeschriebene Reifenbindung (z.B. „nur Dunlop SP8000“) ist durch eine EU-Anordnung seit 3/2000 definitiv aufgehoben. Bei Verwendung eines anderen Reifentyps sollte man aber sich trotzdem sicherheitshalber eine Freigabebestätigung des Reifenherstellers besorgen.
In speziellen oder zweifelhaften Fällen an den Reifenhersteller wenden (oder evtl. auch hier fragen).
mitsublue